November 2010,

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Bis auf den letzten Platz gefüllt war der Vortragsraum der Malteser-Dienststelle am 24. November 2011. Die Fachanwältin für Erb- und Familienrecht, Kerstin Titze, referierte zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. 

Die Malteser-Patientenverfügung unterstützt den Anwender dabei, den Geltungsbereich, die gewünschten oder abgelehnten medizinischen Maßnahmen, die gewünschte Umgebung für die letzten Lebenswochen und die Art des Umgangs mit der Patientenverfügung festzuhalten.

Diese Angaben sind für den behandelnden Arzt ein wichtiger Anhaltspunkt, wenn sich der Patient nach Krankheit oder Unfall nicht mehr äußern kann. Die Malteser-Patientenverfügung bietet eine erklärende Anleitung, feststehende Antworten zum Ankreuzen und auch die Möglichkeit, individuelle Vorstellungen zu formulieren.

In der integrierten "Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten" kann außerdem eine Vertrauensperson benannt werden, die im Sinne des Patienten Entscheidungen treffen soll über Aufnahme, Fortführung oder Abbruch der medizinischen Behandlung für den Fall, dass der Patient nicht mehr dazu in der Lage ist. In der Betreuungsverfügung kann ein Betreuer als gesetzlicher Vertreter benannt werden.

Aufgrund des neues Gesetzes zur Patientenverfügung haben die Malteser ihre Broschüre "Patientenverfügung" überarbeitet.

Über das Gesetz hinausgehend empfehlen die Malteser, sich bei der Abfassung der Patientenverfügung ausführlich zu informieren und mit dem jeweiligen Hausarzt und der Familie oder den nahen Angehörigen und Freunden zu sprechen. Immer wieder kommt es vor, dass Bevollmächtigte nicht ausreichend über die damit verbundenen Rechte und Pflichten informiert sind.

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