Katastrophenschutz/Zivilschutz
Der Malteser-Hilfsdienst e.V. sieht in der Hilfe für Menschen, die durch Einwirkung von Naturkräften, technisch-industriellen Gefahren oder durch menschliches Handeln in Not geraten, eine satzungsgemäße Aufgabe, der er sich jederzeit widmet.
An der Erfüllung dieser Aufgaben wirken grundsätzlich alle Helferinnen und Helfer des Malteser-Hilfsdienstes e.V. nach Maßgabe ihrer Eignung und Ausbildung mit. Grundlagen hierfür sind die Mitgliedschaft, d.h. Verpflichtung gegenüber dem Malteser-Hilfsdienst e.V., sowie die gesetzlichen Regelungen des Bundes und der Länder über die Mitwirkung des Malteser-Hilfsdienste e.V. und seiner Helfer bei der Katastrophenabwehr im Verteidigungsfall und im Frieden.
Das Zivilschutzgesetz des Bundes und die Katastrophenschutzgesetze der Länder in den jeweils gültigen Fassungen regeln Grundsatz und Einzelheiten der Mitwirkung des Malteser-Hilfsdienstes e.V. als private Hilfsorganisation an der Erfüllung dieser öffentlichen Aufgabe.




